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Green Card Lotterie - das neue Verfahren

Das Vergabeverfahren für die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in den USA wurde 2003 grundlegend verändert. Bewerbungen zur kostenlosen Teilnahme an der Green Card Lotterie werden nun nicht mehr auf postalischem Weg entgegengenommen, sondern ausschließlich online über das Internet.

Beginnend mit der diesjährigen „Green Card Lotterie“ (U.S. Diversity Visa Program) müssen sich alle Teilnehmer, die sich auf diesem Weg um ein Einwanderungsvisum in die USA bemühen wollen, online über eine Internetseite, www.dvlottery.state.gov, registrieren. Die Antragsteller haben zwischen Samstag, dem 1. November 2003, und Dienstag, dem 30. Dezember 2003, Zugang zur Website, um das elektronische Teilnahmeformular für das DV-Programm auszufüllen. Auf dem Postweg eingeschickte Anträge für die DV-Registrierung werden nicht mehr akzeptiert.

Das US-Außenministerium führt das neue elektronische System ein, um es effizienter und das DV-Antragsverfahren fälschungssicherer und damit weniger anfällig für den Missbrauch durch Personen zu machen, die eine Bedrohung der Sicherheitsinteressen der Vereinigten Staaten darstellen könnten.

Das vom Kongress vorgeschriebene Diversity Immigrant Visa Program wird jährlich vom US-Außenministerium gemäß der Vorschriften von Paragraf 203 (c) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Immigration and Nationality Act - INA) durchgeführt. Paragraf 131 des Einwanderungsgesetzes von 1990 (Pub. L. 101-649) nahm eine Änderung von INA 203 vor, um eine neue Kategorie von Einwanderern unter dem Namen "diversity immigrants" (DV immigrants) zu berücksichtigen. Laut Gesetz werden jährlich 50.000 Daueraufenthaltsgenehmigungen für Personen aus Ländern mit niedriger Einwanderungsrate in die Vereinigten Staaten ausgestellt.

Das jährliche DV-Programm erteilt Personen Daueraufenthaltsgenehmigungen, die die einfachen, aber strengen Auswahlkriterien erfüllen. Die Teilnehmer am DV-Programm werden durch eine computergesteuerte, nach den Zufallsprinzip durchgeführte Lotterieziehung ausgewählt. Die Visa werden jedoch auf sechs geografische Regionen verteilt, wobei Regionen mit niedrigeren Einwanderungsraten eine größere Anzahl von Visa erhalten; keine Visa erhalten Bürger aus Ländern, aus denen in den vergangenen fünf Jahren über 50.000 Personen in die Vereinigten Staaten ausgewandert sind. Innerhalb jeder Region darf kein Land mehr als sieben Prozent der verfügbaren Diversity Visas pro Jahr erhalten.

Staatsangehörige folgender Länder können sich nicht für DV-2005 bewerben, weil aus ihnen in den vergangenen fünf Jahren insgesamt mehr als 50.000 Personen in die Vereinigten Staaten ausgewandert sind:

CHINA (auf dem Festland Geborene), DOMINIKANISCHE REPUBLIK, EL SALVADOR, HAITI, INDIEN, JAMAIKA, KANADA, KOLUMBIEN, MEXIKO, PAKISTAN, PHILIPPINEN, RUSSLAND, SÜDKOREA, VEREINIGTES KÖNIGREICH (mit Ausnahme von Nordirland) und seine abhängigen Gebiete sowie VIETNAM. In der Sonderverwaltungsregion Hongkong, in der Sonderverwaltungsregion Macau und in Taiwan geborene Personen können teilnehmen.

Teilnahmebedingungen:

  • Teilnehmer müssen Staatsangehörige eines der Länder sein, die auf der "nach Regionen aufgeteilten Liste von Ländern, deren Staatsangehörige teilnahmeberechtigt sind" aufgeführt sind.

    Staatsangehörige eines Landes, dessen Staatsangehörige teilnahmeberechtigt sind: In den meisten Fällen bedeutet dies das Land, in dem der Antragsteller geboren wurde. Wenn jedoch eine Person in einem Land geboren wurde, dessen Staatsangehörige nicht teilnahmeberechtigt sind, aber deren Ehegatte in einem Land geboren wurde, dessen Staatsangehörige teilnahmeberechtigt sind, kann eine solche Person das Geburtsland des Ehegatten geltend machen, vorausgesetzt, sowohl dem Antragsteller als auch dem Ehegatten werden Visa ausgestellt, und sie reisen gleichzeitig in die Vereinigten Staaten ein. Wenn eine Person in einem Land geboren wurde, dessen Staatsangehörige nicht teilnahmeberechtigt sind, aber kein Elternteil dort geboren wurde oder zum Zeitpunkt der Geburt dort wohnte, könnte eine solche Person eventuell die Staatsangehörigkeit des Geburtslands eines Elternteils geltend machen.

  • Der Antragsteller muss entweder die Bildungs- oder die Ausbildungsanforderungen des DV-Programms erfüllen.

    Bildung oder Ausbildung: Ein Antragsteller muss ENTWEDER eine Ausbildung an einer High School oder einer entsprechenden Schule erhalten haben, die als erfolgreicher Abschluss einer 12-jährigen Grund- und Sekundarschulbildung definiert wird; ODER er muss während der letzten fünf Jahre zwei Jahre Berufserfahrung in einem Beruf vorweisen, für dessen Ausübung mindestens zwei Jahre Ausbildung oder Berufserfahrung erforderlich sind. Die Datenbank O*Net OnLine des US-Arbeitsministeriums wird zur Bewertung der Berufserfahrung eingesetzt. Auf der Website für konsularische Angelegenheiten finden Antragsteller auch einen Link zu einer Liste infrage kommender Beschäftigungen des Arbeitsministeriums: www.travel.state.gov.

Verfahren zur Einreichung eines Teilnahmeformulars für DV-2005:

  • Unabhängig davon, wer den Antrag eingereicht hat, werden alle Anträge eines Teilnehmers von dem Verfahren ausgeschlossen, wenn mehr als ein Antrag von dieser Person eingeht. Antragsteller können ihren eigenen Antrag vorbereiten und einreichen oder ihn von jemand anderem einreichen lassen.

  • Das Außenministerium akzeptiert nur ausgefüllte Electronic Diversity Visa Entry Forms, die elektronisch unter www.dvlottery.state.gov während der am 1. November 2003 beginnenden 60-tägigen Registrierungsfrist eingereicht wurden.

  • Nach Erhalt des ausgefüllten EDV-Teilnahmeformulars lässt das Außenministerium den Teilnehmern an der DV-Lotterie eine elektronische Empfangsbestätigung zukommen.

  • Schriftliche Anträge werden nicht akzeptiert.

  • Der Antrag wird abgelehnt, wenn nicht alle erforderlichen Fotos beigefügt sind. Neuere Fotos des Antragstellers und seines Ehegatten sowie jedes Kindes unter 21 Jahren, einschließlich aller leiblichen Kinder sowie aller rechtmäßig adoptierten Kinder und Stiefkinder, mit Ausnahme von Kindern, die bereits amerikanische Staatsbürger oder rechtmäßige Einwohner mit Daueraufenthaltsgenehmigung sind, selbst wenn das Kind nicht mehr bei dem Antragsteller wohnt oder im Rahmen des DV-Programms nicht einzuwandern beabsichtigt, müssen mit dem Electronic Diversity Visa Entry Form elektronisch eingereicht werden. Gruppen- oder Familienfotos werden nicht akzeptiert; für jeden Familienangehörigen muss ein getrenntes Foto eingereicht werden.

    Jeder Antragsteller, sein Ehegatte und jedes Kind benötigt daher eine Computerdatei mit seinem/ihrem digitalen Foto, die online mit dem EDV-Teilnahmeformular eingereicht wird. Die Bilddatei kann erstellt werden, indem man entweder ein neues digitales Foto macht oder einen Fotoabzug mit einem digitalen Scanner einscannt.

    Wenn die eingereichten digitalen Bilder die folgenden Anforderungen nicht erfüllen, weist das System das EDV-Teilnahmeformular automatisch ab und informiert den Absender.

  • Das Bild muss das Format Joint Photographic Experts Group (JPEG) haben.

  • Das Foto muss entweder in Farbe oder im Graustufenmodus sein; monochrome Fotos (Farbtiefe von 2 Bit) werden nicht akzeptiert.

  • Wird ein digitales Foto verwendet, muss es eine Auflösung von 320 Pixel Breite x 240 Pixel Höhe haben und eine Farbtiefe von entweder 24 Bit im Farbmodus, 8 Bit im Farbmodus oder 8 Bit im Graustufenmodus.

  • Wird ein Foto eingescannt, muss der Abzug eine Größe von 50mm x 50mm im Quadrat haben. Es muss mit einer Auflösung von 150 dpi mit einer Farbtiefe von entweder 24 Bit im Farbmodus, 8 Bit im Farbmodus oder 8 Bit im Graustufenmodus eingescannt werden.

  • Die maximale akzeptierte Bildgröße ist 62.500 Bytes.

Wenn die eingereichten digitalen Bilder den folgenden Anforderungen nicht entsprechen, wird der Antrag abgelehnt:

  • Antragsteller, Ehegatte oder Kind müssen direkt in die Kamera blicken; der Kopf der fotografierten Person sollte nicht nach oben, nach unten oder zur Seite geneigt sein und ungefähr 50 Prozent der Bildfläche ausmachen.

  • Die Person sollte auf dem Foto vor einem neutralen, hellen Hintergrund aufgenommen sein. Fotos mit einem sehr dunklen oder gemusterten, unruhigen Hintergrund werden nicht akzeptiert.

  • Fotos, bei denen das Gesicht der fotografierten Person nicht scharf ist, werden nicht akzeptiert.

  • Fotos, auf denen die fotografierte Person eine Sonnenbrille oder etwas anderes trägt, das vom Gesicht ablenkt, werden nicht akzeptiert.

  • Fotos von Antragstellern, die eine Kopfbedeckung oder einen Hut tragen, werden nur aufgrund religiöser Überzeugungen akzeptiert und dürfen selbst dann keinen Teil des Gesichts des Antragstellers verdecken. Fotos von Antragstellern mit stammestypischem oder anderem Kopfschmuck, der nicht ausdrücklich religiöser Natur ist, werden nicht akzeptiert. Fotos von Angehörigen des Militärs, Flug- und anderem Personal mit Mütze werden nicht akzeptiert.

Der Antrag:

  1. VOLLSTÄNDIGER NAME - Nachname/Familienname, Vornamen

  2. GEBURTSDATUM - Tag, Monat, Jahr

  3. GESCHLECHT - männlich oder weiblich

  4. GEBURTSORT

  5. GEBURTSLAND - Der Name des Geburtslandes sollte dem zurzeit gebräuchlichen Namen für das Land entsprechen, in dem der Antragsteller geboren wurde.

  6. FOTO DES ANTRAGSTELLERS

  7. POSTANSCHRIFT - Adresse, Stadt, Bezirk, Land, Provinz, Bundesstaat, Postleitzahl, Land

  8. TELEFONNUMMER (freiwillig)

  9. E-MAIL-ADRESSE (freiwillig)

  10. TEILNAHMEBERECHTIGTES LAND, WENN DAS LAND, DESSEN STAATSANGEHÖRIGKEIT DER ANTRAGSTELLER BESITZT, VOM GEBURTSLAND ABWEICHT - wenn der Antragsteller die Staatsangehörigkeit eines von seinem Geburtsland abweichenden Landes geltend macht, muss diese Information auf dem Teilnahmeformular angegeben werden. Wenn ein Antragsteller die Staatsangehörigkeit dieses Landes durch einen Ehegatten oder ein Elternteil geltend macht, geben Sie das bitte auf dem Teilnahmeformular an.

  11. PERSONENSTAND - Ledig oder verheiratet

  12. ANZAHL DER UNVERHEIRATETEN UND UNTER 21 JAHRE ALTEN KINDER

  13. ANGABEN ZUM EHEGATTEN - Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Geburtsort, Geburtsland, Foto

  14. ANGABEN ZU DEN KINDERN - Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Geburtsort, Geburtsland, Foto

ANMERKUNG: Die Angaben müssen den Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort des Ehegatten und aller leiblichen Kinder des Antragstellers enthalten, sowie aller unverheirateten und unter 21 Jahre alten rechtmäßig adoptierten Kinder und Stiefkinder, mit Ausnahme der Kinder, die bereits amerikanische Staatsbürger oder Einwohner mit Daueraufenthaltsgenehmigung sind, selbst wenn Sie nicht mehr rechtmäßig mit dem Elternteil des Kindes verheiratet sind, und selbst wenn der Ehegatte oder das Kind zurzeit nicht bei Ihnen wohnt und/oder nicht mit Ihnen einwandern möchte. Beachten Sie, dass verheiratete Kinder und Kinder ab 21 Jahren nicht für das DV-Programm infrage kommen. Wenn Sie nicht alle Kinder angeben, werden Sie aus der Visalotterie ausgeschlossen.

Auswahl der Teilnehmer:

Die Teilnehmer werden nach dem Zufallsprinzip per Computer aus allen gültigen Anträgen ausgewählt. Die ausgewählten Teilnehmer werden zwischen Mai und Juli 2004 per Post benachrichtigt und erhalten zusätzliche Anweisungen, darunter Informationen über die im Zusammenhang mit der Einwanderung in die Vereinigten Staaten entstehenden Gebühren. Nicht ausgewählte Personen erhalten KEINE Benachrichtigung. Amerikanische Botschaften und Konsulate können keine Liste der erfolgreichen Antragsteller zur Verfügung stellen. Ehegatten und unverheiratete Kinder erfolgreicher Antragsteller unter 21 Jahren können ebenfalls ein Visum beantragen, um den Hauptantragsteller zu begleiten oder ihm nachzufolgen. Die DV-2005-Visa werden zwischen dem 1. Oktober 2004 und dem 30. September 2005 erteilt.

Um tatsächlich ein Visum zu erhalten, müssen die bei der nach dem Zufallsprinzip erfolgten Ziehung ausgewählten Antragsteller ALLE im amerikanischen Gesetz geforderten Auswahlkriterien erfüllen. Die Bearbeitung der Anträge und die Erteilung der DV an erfolgreiche Antragsteller und ihre infrage kommenden Familienangehörigen MUSS bis zum 30. September 2005, 0.00 Uhr, erfolgen. Unter keinen Umständen können nach diesem Datum noch DV erteilt oder Änderungen genehmigt werden; nach diesem Datum erhalten auch Familienangehörige kein Visum zur Familienzusammenführung mit dem Antragsteller in den Vereinigten Staaten mehr.


Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie bei:

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