|
Green Card Lotterie - Registrierung und Teilnahmebedingungen
Bewerbungen für das Diversity-Visa-Lottery-Programm 2006 können zwischen dem 5. November 2004 und dem 7. Januar 2005 online über die Website www.dvlottery.state.gov eingereicht werden.
Registrierung für das Diversity-Visa-Lottery-Programm 2006
Anträge für die Diversity Visa Lottery (DV) 2006 können vom 5. November 2004 bis 7. Januar 2005 gestellt werden. Antragsteller müssen sich innerhalb dieser Frist elektronisch, online über die designierte Website www.dvlottery.state.gov eintragen. 2006 ist das zweite Jahr, in dem die Registrierung für die Diversity Visa Lottery elektronisch erfolgen muss. Schriftliche und auf dem Postweg eingeschickte Anträge für die Diversity Visa Lottery werden nicht mehr akzeptiert.
Das US-Außenministerium hat das neue elektronische System letztes Jahr für die Diversity Visa Lottery 2005 eingeführt, um das Antragsverfahren effizienter und fälschungssicherer und damit weniger anfällig für den Missbrauch durch Personen zu machen, die eine Bedrohung der Sicherheitsinteressen der Vereinigten Staaten darstellen könnten.
Das vom Kongress vorgeschriebene Diversity Immigrant Visa Program wird jährlich vom US-Außenministerium gemäß den Vorschriften von Paragraf 203 (c) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Immigration and Nationality Act - INA) durchgeführt. Mit Paragraf 131 des Einwanderungsgesetzes von 1990 (Pub. L. 101-649) wurde eine Änderung von INA 203 vorgenommen, um eine neue Kategorie von Einwanderern unter dem Namen "diversity immigrants" (DV immigrants) zu berücksichtigen. Laut Gesetz werden jährlich 50.000 Daueraufenthaltsgenehmigungen für Personen aus Ländern mit niedriger Einwanderungsrate in die Vereinigten Staaten ausgestellt.
Im Rahmen des jährlichen DV-Programms werden Daueraufenthaltsgenehmigungen an Personen erteilt, die die einfachen, aber strengen Auswahlkriterien erfüllen. Die Teilnehmer am DV-Programm werden durch eine computergesteuerte, nach den Zufallsprinzip durchgeführte Lotterieziehung ausgewählt. Allerdings werden die Visa auf sechs geografische Regionen verteilt, wobei Regionen mit niedrigeren Einwanderungsraten eine größere Anzahl von Visa erhalten; keine Visa erhalten Bürger aus Ländern, aus denen in den vergangenen fünf Jahren über 50.000 Personen in die Vereinigten Staaten ausgewandert sind. Innerhalb jeder Region darf pro Jahr kein Land mehr als sieben Prozent der verfügbaren Diversity Visas erhalten.
Staatsangehörige folgender Länder [1] können sich nicht für DV-2006 bewerben, weil aus diesen Ländern in den vergangenen fünf Jahren insgesamt mehr als 50.000 Personen in die Vereinigten Staaten ausgewandert sind:
CHINA (auf dem Festland Geborene), DOMINIKANISCHE REPUBLIK, EL SALVADOR, HAITI, INDIEN, JAMAIKA, KANADA, KOLUMBIEN, MEXIKO, PAKISTAN, PHILIPPINEN, RUSSLAND, SÜDKOREA, VEREINIGTES KÖNIGREICH (mit Ausnahme von Nordirland) und seine abhängigen Gebiete sowie VIETNAM. In der Sonderverwaltungsregion Hongkong, in der Sonderverwaltungsregion Macau und in Taiwan geborene Personen können teilnehmen.
[1] Unter den Begriff "Land" in dieser Bekanntmachung fallen alle unten aufgelisteten Länder, Volkswirtschaften und andere Zuständigkeitsbereiche.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Teilnehmer müssen Staatsangehörige eines der unten aufgelisteten Länder sein. Siehe "Liste der Länder, deren Staatsangehörige teilnahmeberechtigt sind, nach Regionen".
Staatsangehörige eines Landes, dessen Staatsangehörige teilnahmeberechtigt sind: In den meisten Fällen bedeutet dies das Land, in dem der Antragsteller geboren wurde. Es gibt jedoch zwei weitere Möglichkeiten für die Teilnahmeberechtigung. Erstens, wenn eine Person in einem Land geboren wurde, dessen Staatsangehörige nicht teilnahmeberechtigt sind, aber deren Ehegatte in einem Land geboren wurde, dessen Staatsangehörige teilnahmeberechtigt sind, kann eine solche Person das Geburtsland des Ehegatten geltend machen, vorausgesetzt, sowohl dem Antragsteller als auch dem Ehegatten werden Visa ausgestellt, und sie reisen gleichzeitig in die Vereinigten Staaten ein. Zweitens, wenn eine Person in einem Land geboren wurde, dessen Staatsangehörige nicht teilnahmeberechtigt sind, aber kein Elternteil dort geboren wurde oder zum Zeitpunkt der Geburt dort wohnte, könnte eine solche Person eventuell die Staatsangehörigkeit des Geburtslands eines Elternteils geltend machen, wenn die Staatsangehörigen dieses Landes zur Teilnahme am DV-2006-Programm berechtigt sind.
Der Antragsteller muss entweder die Bildungs- oder die Ausbildungsanforderungen des DV-Programms erfüllen.
Bildung oder Ausbildung: Ein Antragsteller muss ENTWEDER eine Ausbildung an einer High School oder einer entsprechenden Schule erhalten haben, die als erfolgreicher Abschluss einer 12-jährigen Grund- und Sekundarschulbildung definiert wird; ODER er muss während der letzten fünf Jahre zwei Jahre Berufserfahrung in einem Beruf vorweisen, für dessen Ausübung mindestens zwei Jahre Ausbildung oder Berufserfahrung erforderlich sind. Zur Bewertung der Berufserfahrung wird die Datenbank O*Net OnLine des US-Arbeitsministeriums eingesetzt.
Erfüllt der Antragsteller diese Voraussetzungen nicht, sollte er KEINEN Antrag für das DV-Programm einreichen.
VERFAHREN ZUR EINREICHUNG EINES TEILNAHMEFORMULARS FÜR DV-2006
Das Außenministerium akzeptiert nur ausgefüllte elektronische Diversity Visa Entry Forms, die elektronisch unter www.dvlottery.state.gov während der am 5. November 2004 um 12.00 Uhr Ostküstenzeit (GMT-5) beginnenden und am 7. Januar 2005 um 12.00 Uhr Ostküstenzeit (GMT-5) endenden Registrierungsfrist eingereicht wurden.
Unabhängig davon, wer den Antrag eingereicht hat, werden alle Anträge eines Teilnehmers von dem Verfahren ausgeschlossen, wenn mehr als EIN Antrag von dieser Person eingeht. Antragsteller können ihren eigenen Antrag vorbereiten und einreichen oder ihn von jemand anderem einreichen lassen.
Bei erfolgreich eingereichten Anträgen werden auf dem Bildschirm der Name des Antragstellers, das Geburtsdatum, das Land, dem der Antragsteller zugerechnet wird sowie Eingangsdatum und Eingangszeit angezeigt. Der Antragsteller kann diese Bestätigung über die Druckfunktion seines Browsers für seine Unterlagen ausdrucken.
Schriftliche Anträge werden nicht akzeptiert.
Der Antrag wird abgelehnt, wenn nicht alle erforderlichen Fotos eingereicht werden. Mit dem Electronic Diversity Visa Entry Form müssen neuere Fotos des Antragstellers und seines Ehegatten sowie jedes Kindes unter 21 Jahren elektronisch eingereicht werden, einschließlich aller leiblichen Kinder sowie aller rechtmäßig adoptierten Kinder und Stiefkinder (mit Ausnahme von Kindern, die bereits amerikanische Staatsangehörige oder rechtmäßige Einwohner mit Daueraufenthaltsgenehmigung sind), selbst wenn ein Kind nicht mehr bei dem Antragsteller wohnt oder nicht im Rahmen des DV-Programms einzuwandern beabsichtigt. Gruppen- oder Familienfotos werden nicht akzeptiert; für jeden Familienangehörigen muss ein getrenntes Foto eingereicht werden.
Mit dem E-DV-Teilnahmeformular muss online ein digitales Foto (Bild) jedes Antragstellers, seines Ehegatten und seiner Kinder eingereicht werden. Die Bilddatei kann erstellt werden, indem man entweder ein neues digitales Foto macht oder einen Fotoabzug mit einem digitalen Scanner scannt.
Anleitung für das Einreichen eines digitalen Fotos (Bild)
Die Bilddatei muss den folgenden kompositorischen und technischen Anforderungen gerecht werden und kann wie folgt hergestellt werden:
Aufnahme eines neuen digitalen Bildes. Nutzung eines digitalen Scanners zum Scannen eines eingereichten Fotos.
Kompositorische Anforderungen:
Das eingereichte digitale Bild muss den folgenden kompositorischen Anforderungen entsprechen, andernfalls wird der Antrag abgelehnt:
Kopfhaltung - Die fotografierte Person muss direkt in die Kamera blicken. - Der Kopf sollte nicht nach oben, unten oder zur Seite geneigt sein. - Der Kopf sollte ungefähr 50 Prozent der Bildfläche ausmachen.
Hintergrund - Die Person sollte vor einem neutralen, hellen Hintergrund aufgenommen werden. - Dunkle oder gemusterte Hintergründe werden nicht akzeptiert.
Schärfe - Die Fotos müssen scharf sein.
Modisches Zubehör - Fotos, auf denen die fotografierte Person eine Sonnenbrille oder anderes vom Gesicht ablenkendes Zubehör trägt, werden nicht akzeptiert.
Kopfbedeckungen und Hüte - Fotos von Antragstellern, die eine Kopfbedeckung oder einen Hut tragen, werden nur akzeptiert, wenn sie Ausdruck der religiösen Überzeugung sind und dürfen selbst dann keinen Teil des Gesichts des Antragstellers verdecken. - Fotos von Antragstellern mit stammestypischem oder anderem Kopfschmuck, der nicht ausdrücklich religiöser Natur ist, werden nicht akzeptiert. - Fotos von Angehörigen des Militärs, von Flugpersonal und anderen Personen mit Dienstmütze werden nicht akzeptiert.
Technische Anforderungen: Wenn die eingereichten digitalen Bilder die folgenden Anforderungen nicht erfüllen, weist das System das E-DV-Teilnahmeformular automatisch zurück und informiert den Absender.
Aufnahme eines neuen digitalen Fotos. Wenn ein neues, digitales Foto aufgenommen wird, muss es folgenden Anforderungen gerecht werden:
Format der Bilddatei: Das Bild muss das Format Joint Photographic Experts Group (JPEG) haben.
Größe der Bilddatei: Die maximale akzeptierte Bildgröße ist 62.500 Bytes.
Auflösung der Bilddatei: 320 Pixel hoch x 240 Pixel breit.
Farbtiefe der Bilddatei: 24 Bit im Farbmodus oder 8 Bit im Graustufenmodus. [Anmerkung: Monochrome Fotos (Farbtiefe von 2 Bit) werden nicht akzeptiert.]
Scannen eines eingereichten Fotos. Bevor ein Fotoabzug gescannt wird, muss er folgenden Anforderungen entsprechen:
Größe des Abzugs: 50mm x 50mm.
Farbe des Abzugs: Der Abzug muss entweder in Farbe oder im Graustufenmodus sein. Auch der Fotoabzug muss den kompositorischen Anforderungen entsprechen. Wenn der Abzug den Anforderungen an Größe, Farbe und Komposition entspricht, kann er folgendermaßen gescannt werden.
Auflösung des Scanners: Der Abzug muss mit einer Auflösung von 150 dpi gescannt werden.
Format der Bilddatei: Das Bild muss das Format Joint Photographic Experts Group (JPEG) haben.
Größe der Bilddatei: Die maximale akzeptierte Bildgröße ist 62.500 Bytes.
Auflösung der Bilddatei: 300 x 300 Pixel.
Farbtiefe der Bilddatei: 24 Bit im Farbmodus oder 8 Bit im Graustufenmodus. [Anmerkung: Monochrome Fotos (Farbtiefe von 2 Bit) werden nicht akzeptiert.]
DER ANTRAG Es gibt nur eine Möglichkeit der Teilnahme an der DV-2006-Lotterie: Die Antragsteller müssen ein Electronic Diversity Visa Entry Form (E-DV-Teilnahmeformular) ausfüllen, das nur unter www.dvlottery.state.gov abgerufen werden kann. Bei Unvollständigkeit des Formulars wird der Antragsteller von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Antragsteller werden gebeten, folgende Informationen auf dem E-DV-Teilnahmeformular anzugeben:
1. VOLLSTÄNDIGER NAME - Nachname/Familienname, Vornamen
2. GEBURTSDATUM - Tag, Monat, Jahr
3. GESCHLECHT - männlich oder weiblich
4. GEBURTSORT
5. GEBURTSLAND - Der Name des Geburtslandes sollte dem derzeit gebräuchlichen Namen für das Land entsprechen, in dem der Antragsteller geboren wurde.
6. FOTO DES ANTRAGSTELLERS - Siehe Angaben zum Foto.
7. POSTANSCHRIFT - Adresse, Stadt, Bezirk/ Provinz/Bundesstaat, Postleitzahl, Land
8. TELEFONNUMMER (freiwillig)
9. E-MAIL-ADRESSE (freiwillig)
10. TEILNAHMEBERECHTIGTES LAND, WENN DAS LAND, DESSEN STAATSANGEHÖRIGKEIT DER ANTRAGSTELLER BESITZT, VOM GEBURTSLAND ABWEICHT - wenn der Antragsteller die Staatsangehörigkeit eines von seinem Geburtsland abweichenden Landes geltend macht, muss diese Information auf dem Teilnahmeformular angegeben werden.
11. FAMILIENSTAND – ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, offiziell getrennt
12. ANZAHL DER UNVERHEIRATETEN UND UNTER 21 JAHRE ALTEN KINDER – mit Ausnahme von Kindern, die entweder eine Daueraufenthaltsgenehmigung für die Vereinigten Staaten haben oder amerikanische Staatsangehörige sind.
13. ANGABEN ZUM EHEGATTEN - Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Geburtsort, Geburtsland, Foto
14. ANGABEN ZU DEN KINDERN - Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Geburtsort, Geburtsland, Foto
ANMERKUNG: Die Angaben müssen den Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort des Ehegatten und aller leiblichen Kinder des Antragstellers enthalten, sowie aller unverheirateten und unter 21 Jahre alten rechtmäßig adoptierten Kinder und Stiefkinder (mit Ausnahme der Kinder, die bereits amerikanische Staatsangehörige oder Einwohner mit Daueraufenthaltsgenehmigung sind) selbst wenn Sie nicht mehr rechtmäßig mit dem Elternteil des Kindes verheiratet sind, und selbst wenn der Ehegatte oder das Kind zurzeit nicht bei Ihnen wohnt und/oder nicht mit Ihnen einwandern möchte. Beachten Sie, dass verheiratete Kinder und Kinder ab 21 Jahren nicht für das DV-Programm infrage kommen. Wenn Sie nicht alle Kinder angeben, werden Sie aus der Visalotterie ausgeschlossen. (Siehe Frage 11 auf der Liste Häufig Gestellte Fragen).
AUSWAHL DER TEILNEHMER Die Teilnehmer werden nach dem Zufallsprinzip per Computer aus allen gültigen Anträgen ausgewählt. Die ausgewählten Teilnehmer werden zwischen Mai und Juli 2005 per Post benachrichtigt und erhalten zusätzliche Anweisungen, darunter Informationen über die im Zusammenhang mit der Einwanderung in die Vereinigten Staaten entstehenden Gebühren. Nicht ausgewählte Personen erhalten KEINE Benachrichtigung. Die Botschaften und Konsulate der Vereinigten Staaten stellen keine Liste der ausgewählten Antragsteller zur Verfügung. Ehegatten und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren von erfolgreichen Antragstellern können ebenfalls ein Visum beantragen, um den Hauptantragsteller zu begleiten oder ihm nachzufolgen. Die DV-2006-Visa werden zwischen dem 1. Oktober 2005 und dem 30. September 2006 erteilt.
Um tatsächlich ein Visum zu erhalten, müssen die bei der nach dem Zufallsprinzip erfolgten Ziehung ausgewählten Antragsteller ALLE nach amerikanischem Recht geforderten Auswahlkriterien erfüllen. Die Bearbeitung der Anträge und die Erteilung der Diversity Visa an erfolgreiche Antragsteller und ihre antragsberechtigten Familienangehörigen MUSS bis zum 30. September 2006, 0.00 Uhr, erfolgen. Unter keinen Umständen können nach diesem Datum noch Diversity Visa erteilt oder Änderungen genehmigt werden; nach diesem Datum erhalten auch Familienangehörige kein Visum zur Familienzusammenführung mit dem Antragsteller in den Vereinigten Staaten mehr.
Wichtiger Hinweis Eine Gebühr wird für die Teilnahme am jährlichen DV-Programm nicht erhoben. Die Regierung der Vereinigten Staaten bedient sich zur Durchführung des DV-Programms keiner Berater von außen und keiner privaten Dienstleistungen. Vermittler oder andere, die den Antragstellern ihre Unterstützung bei der Vorbereitung der DV-Unterlagen anbieten, tun dies ohne die Genehmigung oder Zustimmung der Regierung. Die Entscheidung, ob ein Vermittler von außen oder anderweitige Unterstützung zur Vorbereitung der Teilnahme an der DV in Anspruch genommen wird, obliegt dem Antragsteller.
Ein berechtigter Antrag, der vom Antragsteller direkt elektronisch eingereicht wird, hat eine ebenso große Chance, vom Computer im Kentucky Consular Center ausgewählt zu werden wie ein Antrag, der elektronisch über einen bezahlten Vermittler eingereicht wird, der das Teilnahmeformular für den Antragsteller ausfüllt. Alle in der Registrierungsfrist eingegangenen Anträge haben die gleiche Chance, innerhalb ihrer Region ausgewählt zu werden. Wenn allerdings mehr als ein Antrag pro Person eingeht, wird diese Person von der Registrierung ausgeschlossen – unabhängig davon, von wem der Antrag eingereicht wird.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR DV-REGISTRIERUNG
1. WAS BEDEUTET DER BEGRIFF "STAATSANGEHÖRIGER"? GIBT ES FÄLLE, IN DENEN PERSONEN, DIE NICHT IN EINEM TEILNAHMEBERECHTIGTEN LAND GEBOREN WURDEN, EINEN ANTRAG STELLEN KÖNNEN?
Unter einem "Staatsangehörigen" versteht man für gewöhnlich eine in einem bestimmten Land geborene Person, unabhängig vom derzeitigen Wohnort oder der derzeitigen Nationalität dieser Person. Für Einwanderungszwecke kann man unter einem "Staatsangehörigen" jedoch auch eine Person verstehen, die das Recht hat, gemäß der Vorschriften von Paragraf 202 (b) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes einem anderen Land als demjenigen "zugeordnet" zu werden, in dem sie geboren wurde.
Wenn beispielsweise ein Hauptantragsteller in einem nicht für das diesjährige DV-Programm antragsberechtigten Land geboren wurde, kann er die "Zuordnung" zu einem Land geltend machen, in dem sein diesen Anspruch begründender Ehegatte geboren wurde. Ihm wird jedoch kein DV-1 erteilt, es sei denn, der Ehegatte hat ebenfalls Anspruch auf ein DV-2, das ihm erteilt wird. Beide müssen gemeinsam im Rahmen der DVs in die Vereinigten Staaten einreisen. In gleicher Weise kann ein minderjähriges unterhaltsberechtigtes Kind dem Geburtsland eines Elternteils "zugeordnet" werden.
Und schließlich kann ein Antragsteller, der in einem für das diesjährige DV-Programm nicht antragsberechtigten Land geboren wurde, dem Geburtsland eines Elternteils "zugeordnet" werden, so lange kein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Antragstellers in dem nicht teilnahmeberechtigten Land wohnhaft war. Im Allgemeinen werden Personen nicht als Einwohner eines Landes angesehen, in dem sie nicht geboren oder in das sie nicht rechtmäßig eingebürgert wurden, wenn sie das Land nur vorübergehend besuchen oder sich aus geschäftlichen oder beruflichen Gründen für ein Unternehmen oder die Regierung in dem Land aufhalten.
Ein Antragsteller, der die "Zuordnung" zu einem anderen Land geltend macht, muss diesbezügliche Angaben auf dem Registrierungsantrag machen.
2. GIBT ES BEI DEM BEWERBUNGSVERFAHREN FÜR DIESE DV-REGISTRIERUNG IRGENDWELCHE ÄNDERUNGEN ODER NEUE BESTIMMUNGEN?
Alle Anträge für die DV-2006-Lotterie müssen zwischen Freitag, dem 5. November 2004 und Freitag, dem 7. Januar 2005, elektronisch unter www.dvlottery.state.gov eingereicht werden. Schriftliche Anträge werden nicht akzeptiert.
Das US-Außenministerium hat das elektronische Registrierungssystem letztes Jahr eingeführt, um das DV-Verfahren effizienter und sicherer zu gestalten. Das Ministerium setzt spezielle Technologien und andere Mittel ein, um Antragsteller auszumachen, die zum Zweck der illegalen Einwanderung Betrug begehen oder mehrere Anträge einreichen.
Die Registrierungsfrist für das Diversity Immigrant Visa Program 2006 beginnt am 5. November 2004, 12.00 Uhr Ostküstenzeit, und endet am 7. Januar 2005, 12.00 Uhr Ostküstenzeit.
3. SIND UNTERSCHRIFTEN UND FOTOS FÜR JEDES FAMILIENMITGLIED ERFORDERLICH ODER NUR FÜR DEN HAUPTANTRAGSTELLER?
Unterschriften sind auf der Electronic Diversity Visa Entry Form nicht erforderlich. Es sind neuere und separate Fotos des Antragstellers, seines Ehegatten und aller Kinder unter 21 Jahren erforderlich. Familien- oder Gruppenfotos werden nicht akzeptiert. Lesen Sie bitte die Informationen bezüglich der Angaben zu Fotos dieser Mitteilung.
4. WARUM KÖNNEN STAATSANGEHÖRIGE BESTIMMTER LÄNDER NICHT AM DV-PROGRAMM TEILNEHMEN?
Diversity Visas sind dafür gedacht, Personen aus anderen Ländern als denjenigen eine Einwanderungsmöglichkeit zu bieten, aus denen eine große Zahl von Personen in die Vereinigten Staaten auswandern. Dem Gesetz zufolge werden Staatsangehörigen von Ländern, aus denen viele Personen in die Vereinigten Staaten einwandern (high admission countries), keine Diversity Visas erteilt. Laut Gesetz versteht man darunter Länder, aus denen in den vergangenen fünf Jahren insgesamt 50.000 Personen im Rahmen der Visakategorie zur Förderung von Familienzusammenführung und Beschäftigung in die Vereinigten Staaten eingewandert sind. Jedes Jahr addiert das Büro für Staatsangehörigeschafts- und Einwanderungsangelegenheiten (U.S. Citizenship and Immigration Services - USCIS) die Zahlen der Personen, die im Rahmen des Programms zur Familienzusammenführung und Beschäftigung in den vergangenen fünf Jahren zugelassen wurden. Danach werden die Länder festgelegt, deren Staatsangehörige von der jährlichen Diversity Lottery ausgeschlossen werden müssen. Da vor jedem jährlichen DV-Zulassungsverfahren eine erneute Festlegung stattfindet, kann sich die Liste der Länder, deren Staatsangehörige teilnahmeberechtigt sind, von Jahr zu Jahr ändern.
5. IST DIE ANZAHL DER VISA, DIE IM RAHMEN DER DV-2006 ERTEILT WERDEN, BEGRENZT?
Laut Gesetz werden im Rahmen des Diversity Immigration Program maximal 55.000 Daueraufenthaltsgenehmigungen pro Jahr an den antragsberechtigten Personenkreis erteilt. Allerdings bestimmt das im November 1997 vom Kongress verabschiedete Nicaraguan Adjustment and Central America Relief Act (NACARA), dass mit Beginn des DV-99 und solange erforderlich 5.000 der 55.000 jährlich erteilten Diversity Visas im Rahmen des NACARA-Programms zu erteilen sind. Die tatsächliche Absenkung der Obergrenze auf 50.000 begann mit dem DV-2000 und bleibt für das DV-2006-Programm so gültig.
6. WELCHE REGIONALEN OBERGRENZEN GIBT ES FÜR DIE ERTEILUNG DER REGIONAL DIVERSITY VISA IM RAHMEN VON DV-2006?
Das Büro für Staatsangehörigkeits- und Einwanderungsangelegenheiten legt jedes Jahr gemäß Paragraf 203 (c) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes die regionalen Obergrenzen im DV-Programm fest. Sobald das USCIS die Berechnungen abgeschlossen hat, werden die regionalen Visaobergrenzen bekannt gegeben.
7. AB WANN WERDEN ANTRÄGE FÜR DAS DV-2006-PROGRAMM ENTGEGENGENOMMEN?
Die Frist für das DV-2006 beginnt am Freitag, dem 5. November 2004, um 12.00 Uhr Ostküstenzeit und läuft 63 Tage später, am Freitag, dem 7. Januar 2005, um 12.00 Uhr Ostküstenzeit ab. Jedes Jahr bewerben sich in der Registrierungsfrist Millionen Menschen für das Programm. Die hohe Zahl der Anträge führt zu einer enormen Arbeitslast bei der Auswahl und Bearbeitung der erfolgreichen Anträge. Die Festlegung der Registrierungsperiode auf November und Dezember gewährleistet die rechtzeitige Benachrichtigung der erfolgreichen Antragsteller und gibt ihnen sowie unseren Botschaften und Konsulaten Zeit, die Anträge auf Erteilung der Visa vorzubereiten und auszufüllen. Es ist ratsam, die Anträge möglichst zu Beginn der Registrierungsfrist einzureichen. Wenn zu viele Anträge gegen Ende der Frist eingehen, könnte das zur Verlangsamung des Systems führen. Nach 12.00 Uhr Ostküstenzeit am 7. Januar 2005 werden keine Anträge mehr angenommen.
8. KÖNNEN SICH PERSONEN, DIE SICH IN DEN VEREINIGTEN STAATEN AUFHALTEN, FÜR DAS PROGRAMM BEWERBEN?
Ja, Antragsteller können sich in den Vereinigten Staaten oder einem anderen Land aufhalten, und der Antrag kann aus den Vereinigten Staaten oder aus dem Ausland gestellt werden.
9. KANN JEDER ANTRAGSTELLER WÄHREND DER JÄHRLICHEN DV-REGISTRIERUNGSFRIST NUR EINEN ANTRAG EINREICHEN?
Ja, das Gesetz sieht während jeder Registrierungsperiode lediglich einen Antrag pro Person vor; Antragsteller, für die mehr als ein Antrag eingereicht wird, werden disqualifiziert. Das Außenministerium setzt modernste Technologien und andere Methoden ein, um Personen auszumachen, die in der Registrierungsfrist mehrere Anträge einreichen. Antragsteller, die mehr als einen Antrag einreichen, werden disqualifiziert, und das Außenministerium verwahrt hierüber einen dauerhaften elektronischen Nachweis. Während der regulären Registrierungsperiode können sich Antragsteller jedes Jahr für das Programm bewerben.
10. DÜRFEN EHEPARTNER SEPARATE BEWERBUNGEN EINREICHEN?
Ja, wenn beide teilnahmeberechtigt sind, können Ehepartner jeweils einen Antrag stellen. Sollte ein Partner ausgewählt werden, wird der Anspruch des anderen aus seinem Status als Ehepartner abgeleitet.
11. WELCHE FAMILIENMITGLIEDER MUSS ICH IN MEINEM DV-ANTRAG AUFFÜHREN?
Im Antrag müssen der Ehegatte, also Ehemann oder Ehefrau, sowie alle unverheirateten Kinder unter 21 Jahren aufgeführt sein, soweit die Kinder nicht amerikanische Staatsangehörige oder Einwohner mit Daueraufenthaltsgenehmigung in den Vereinigten Staaten sind. Der Ehegatte muss auch aufgeführt werden, wenn Sie zurzeit getrennt leben, es sei denn, sie sind offiziell getrennt (d.h., es gibt eine gerichtlich anerkannte schriftliche Vereinbarung oder einen Gerichtsbeschluss). Wenn Sie allerdings offiziell getrennt oder rechtskräftig geschieden sind, muss der ehemalige Ehegatte nicht aufgeführt werden. ALLE unverheirateten Kinder unter 21 Jahren, auch nicht leibliche Kinder sowie die Kinder des Ehegatten oder rechtmäßig im Einklang mit den Gesetzen Ihres Landes adoptierte Kinder müssen aufgeführt werden, es sei denn, sie sind bereits US-Staatsangehörige oder Einwohner mit Daueraufenthaltsgenehmigung. Es müssen alle Kinder unter 21 Jahren aufgeführt werden, selbst wenn sie nicht mehr bei Ihnen wohnen oder nicht die Absicht haben, im Rahmen des DV-Programms einzuwandern.
Die Tatsache, dass Familienmitglieder im Antrag aufgeführt sind, verpflichtet diese später nicht, miteinzureisen. Sie können sich dagegen entscheiden. Wenn auf dem Visumantrag allerdings eine teilnahmeberechtigte Person aufgeführt wird, die im ursprünglichen Antrag nicht genannt war, werden Sie disqualifiziert. (Dies betrifft lediglich Personen, die zum Zeitpunkt des ursprünglichen Antrags unterhaltsberechtigt waren, nicht zu einem späteren Zeitpunkt unterhaltsberechtigt gewordene.) Ihr Ehegatte kann zusätzlich einen unabhängigen Antrag einreichen, auch wenn er bereits auf Ihrem Antrag aufgeführt ist, so lange beide Anträge die Personaldaten aller Unterhaltsberechtigten der Familie enthalten. Siehe Frage 10.
12. MUSS JEDER ANTRAGSTELLER SEINEN EIGENEN ANTRAG STELLEN ODER KANN MAN IM NAMEN EINES ANTRAGSTELLERS HANDELN?
Antragsteller können ihren eigenen Antrag vorbereiten und einreichen oder ihn von einer anderen Person einreichen lassen. Unabhängig davon, ob ein Antrag direkt vom Antragsteller eingereicht wird oder ob ein Rechtsanwalt, Freund, Verwandter etc. dabei behilflich ist, kann unter dem Namen einer Person nur ein Antrag eingereicht werden. Sollte der Antrag ausgewählt werden, wird die Benachrichtigung lediglich an die auf dem Antrag angegebene Postanschrift geschickt.
13. WELCHE TEILNAHMEBEDINGUNGEN GIBT ES BEZÜGLICH AUSBILDUNG UND BERUFSERFAHRUNG?
Gemäß den Gesetzen und Verordnungen muss jeder Antragsteller zumindest einen High-School-Abschluss oder einen entsprechenden Abschluss vorweisen oder in den letzten fünf Jahren zwei Jahre Berufserfahrung in einem Beruf erworben haben, für den zumindest zwei Jahre Ausbildung oder Erfahrung erforderlich sind.
Eine "High-School- oder entsprechende Ausbildung" wird definiert als erfolgreicher Abschluss einer zwölfjährigen Grund- und Sekundarschulbildung in den Vereinigten Staaten oder als der erfolgreiche Abschluss einer offiziellen, mit der High-School-Ausbildung in den Vereinigten Staaten vergleichbaren Grund- und Sekundarschulbildung in einem anderen Land. Nachweise über Schulbildung oder Berufserfahrung sollten nicht mit dem Antrag für die Green Card Lottery eingereicht, sondern dem Konsularbeamten beim Gespräch über den Visumantrag vorgelegt werden. Zur Beurteilung der Teilnahmeberechtigung aufgrund der Berufserfahrung werden Definitionen der Datenbank O*Net OnLine des Arbeitsministeriums herangezogen.
14. WIE WERDEN DIE ERFOLGREICHEN TEILNEHMER AUSGEWÄHLT?
Im Kentucky Consular Center werden alle Eingänge aus den jeweiligen Regionen einzeln nummeriert. Nach Ablauf der Registrierungsfrist wählt ein Computer nach dem Zufallsprinzip Anträge aus allen Eingängen aus jeder geografischen Region aus. Innerhalb jeder Region wird der erste nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Antrag der erste registrierte Antrag, der zweite ausgewählte Antrag der zweite registrierte Antrag und so weiter. Alle in der Registrierungsfrist eingegangenen Anträge haben die gleiche Chance, innerhalb ihrer Region ausgewählt zu werden. Wenn ein Antrag ausgewählt wurde, erhält der Antragsteller per Brief eine Benachrichtigung mit Anweisungen zur Beantragung des Visums beim Kentucky Consular Center. Das Kentucky Consular Center bearbeitet den Antrag weiter, bis die ausgewählten Personen angewiesen werden, zum Gespräch über das Visum ein US-Konsulat aufzusuchen oder bis diejenigen, die dazu in der Lage sind, in einem Büro des USCIS in den Vereinigten Staaten die Änderung ihres Aufenthaltsstatus beantragen.
15. KÖNNEN ERFOLGREICHE ANTRAGSTELLER IHREN AUFENTHALTSSTATUS BEIM USCIS ÄNDERN?
Ja, falls sie im Übrigen berechtigt sind, ihren Aufenthaltsstatus im Einklang mit Paragraf 245 des INA zu ändern, können ausgewählte Personen, die sich in den Vereinigten Staaten aufhalten, beim Büro für Staatsangehörigeschafts- und Einwanderungsangelegenheiten die Änderung ihres Aufenthaltsstatus in den eines Einwohners mit Daueraufenthaltsgenehmigung ändern. Die Antragsteller müssen sicherstellen, dass das USCIS ihren Fall – einschließlich im Ausland lebender Unterhaltsberechtigter - vor dem 30. September 2006 abschließend bearbeiten kann, da an diesem Tag die Registrierungsfrist für das DV-2006-Programm abläuft. Nach 24.00 Uhr am 30. September 2006 werden unter keinen Umständen weitere Visanummern für das DV-2006-Programm vergeben.
16. WERDEN NICHT AUSGEWÄHLTE ANTRAGSTELLER INFORMIERT?
Nein, nicht ausgewählte Antragsteller erhalten auf ihren Antrag keine Antwort. Nur die ausgewählten Personen werden informiert. Alle Benachrichtigungsschreiben werden innerhalb von fünf bis sieben Monaten nach Ende der Antragsfrist an die auf dem Antrag angegebene Adresse gesandt. Da die nicht ausgewählten Antragsteller keine Antwort auf ihren Antrag erhalten, kann jeder Antragsteller, der innerhalb von fünf bis sieben Monaten nach Ablauf der Registrierungsfrist keinen Brief erhält, davon ausgehen, dass sein Antrag nicht ausgewählt wurde.
17. WIE VIELE ANTRAGSTELLER WERDEN AUSGEWÄHLT?
Für das DV-2006 stehen 50.000 Visa zur Verfügung, aber es werden mehr als 50.000 Personen ausgewählt. Da wahrscheinlich einige der ersten 50.000 ausgewählten Personen keinen Anspruch auf ein Visum haben oder ihren Antrag nicht bis zur Visaerteilung verfolgen, werden vom Kentucky Consular Center mehr als 50.000 Anträge ausgewählt. So wird gewährleistet, dass alle verfügbaren DV-Visa ausgestellt werden. Allerdings bedeutet das auch, dass nicht genügend Visa für alle ursprünglich Ausgewählten zur Verfügung stehen. Alle ausgewählten Antragsteller werden unverzüglich über ihren Platz auf der Liste informiert. Gespräche mit den ausgewählten Antragstellern beginnen Anfang Oktober 2005. Das Kentucky Consular Center lässt den ausgewählten Antragstellern vier bis sechs Wochen vor den Gesprächsterminen mit den Konsularbeamten in den Auslandsvertretungen der Vereinigten Staaten ein Benachrichtigungsschreiben zukommen. Jeden Monat werden, soweit die Anzahl der Visa es zulässt, Visa an die Antragsteller erteilt, deren Antrag in dem Monat abschließend bearbeitet wurde. Sobald alle 50.000 DV-Visa ausgestellt wurden, ist das Programm für dieses Jahr beendet. Im Prinzip könnte die Anzahl der zu vergebenen Visa vor September 2006 erschöpft sein. Ausgewählte Antragsteller, die ein Visum erhalten möchten, sollten also unverzüglich reagieren. Die zufällige Auswahl durch den Computer des Kentucky Consular Center ist noch keine Garantie für die Erteilung eines Visums.
18. GIBT ES EIN MINDESTALTER FÜR DIE TEILNAHME AM DV-PROGRAMM?
Es gibt kein Mindestalter für die Teilnahme am Programm, aber da eine High-School-Ausbildung oder Berufserfahrung für jeden Hauptantragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Voraussetzung ist, werden sich die meisten Personen unter 18 Jahren nicht für die Teilnahme qualifizieren.
19. ENTSTEHEN GEBÜHREN FÜR DAS DV-PROGRAMM?
Für die Einreichung eines Antrags entstehen keine Gebühren. Später wird eine besondere DV-Bearbeitungsgebühr für die Personen erhoben, deren Antrag ausgewählt wurde und für das diesjährige Programm von einem US-Konsulat bearbeitet wird. DV-Antragsteller müssen, ebenso wie bei anderen Anträgen für Einwanderungsvisa, bei Beantragung des Visums die regulären Visagebühren bezahlen. Weitere Informationen zu den Gebühren erhalten die ausgewählten Antragsteller zusammen mit den Anweisungen vom Kentucky Consular Center.
20. SIND DV-ANTRAGSTELLER BERECHTIGT, EINE AUSNAHMEGENEHMIGUNG ZU BEANTRAGEN, FALLS ES GRÜNDE FÜR DIE NICHTERTEILUNG EINES VISUMS GIBT?
Nein. Die Antragsteller unterliegen allen im Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetz dargelegten Bestimmungen für die Nichterteilung von Einwanderungsvisa. Abgesehen von den gesetzlichen gibt es keine Sonderbestimmungen für Ausnahmegenehmigungen bezüglich der Nichterteilung eines Visums.
21. KÖNNEN SICH PERSONEN, DIE BEREITS FÜR EIN EINWANDERUNGSVISUM UNTER EINER ANDEREN KATEGORIE REGISTRIERT SIND, AM DV-PROGRAMM BETEILIGEN?
Ja, diese Personen können sich am DV-Programm beteiligen.
22. WIE LANGE BLEIBT DER ANSPRUCH AUF BEANTRAGUNG EINES VISUMS IN DER DV-KATEGORIE FÜR AUSGEWÄHLTE ANTRAGSTELLER ERHALTEN?
Personen, die im Rahmen des DV-2006 ausgewählt wurden, können nur im Haushaltsjahr 2006 einen Antrag auf Erteilung eines Visums stellen, das heißt, von Oktober 2005 bis September 2006. Die Antragsteller müssen ihr DV-Visum oder die Änderungen ihres Aufenthaltsstatus bis zum Ende des Haushaltsjahrs (30. September 2006) erhalten haben. Ausgewählte Personen, die ihr Visum nicht im Haushaltsjahr 2006 erhalten, können ihre Ansprüche aus dem DV-Programm nicht in das nächste Jahr übertragen. Außerdem können Ehegatten und Kinder, die ihren Aufenthaltsstatus aus einer DV-2006-Registrierung ableiten, nur zwischen Oktober 2005 und September 2006 Visa aus der DV-Kategorie erhalten. Antragsteller aus dem Ausland erhalten vier bis sechs Wochen vor ihrem Gesprächstermin ein Benachrichtigungsschreiben vom Kentucky Consular Center.
23. WANN STEHT E-DV ONLINE ZUR VERFÜGUNG?
Der Online-Antrag steht vom 5. November 2004, 12.00 Uhr Ostküstenzeit (GMT-5), bis zum 7. Januar 2005, 12.00 Uhr Ostküstenzeit (GMT-5), zur Verfügung.
24. KANN ICH DAS E-DV-ANTRAGSFORMULAR HERUNTERLADEN UND IN EINEM MICROSOFT-WORD-PROGRAMM (ODER EINEM ANDEREN GEEIGNETEN PROGRAMM) SPEICHERN UND DANN AUSFÜLLEN?
Nein, Sie können das Formular nicht in einem anderen Programm zum Ausfüllen speichern und später übermitteln. Das E-DV-Antragsformular ist ein reines Web-Formular. Dadurch ist es "universeller" als ein anwendereigenes Textverarbeitungsformat. Darüber hinaus müssen die Informationen online eingegeben und weitergeleitet werden.
25. WENN ICH KEINEN SCANNER BESITZE, KANN ICH DANN FOTOS ZU MEINEN VERWANDTEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN SCHICKEN, DIE SIE EINSCANNEN, AUF EINER DISKETTE SICHERN UND DIE DISKETTE FÜR MEINEN ANTRAG AN MICH ZURÜCKSCHICKEN?
Ja, das ist möglich, solange das Foto die Anforderungen bezüglich der Angaben zu den Fotos in der Anleitung erfüllt und das Foto elektronisch und gleichzeitig mit dem E-DV-Onlineformular übermittelt wird. Der Antragsteller muss bereits im Besitz der gescannten Fotodatei sein, wenn er den Antrag online stellt. Das Foto kann nicht getrennt vom Online-Antrag eingereicht werden. Von oder für jede Person kann nur ein Online-Antrag eingereicht werden. Mehrere eingereichte Anträge disqualifizieren diese Person für DV-2006. Der gesamte Antrag (Foto und Antrag zusammen) können von den Vereinigten Staaten aus elektronisch übermittelt werden.
26. KANN ICH DAS FORMULAR ONLINE SICHERN, SO DASS ICH ZUNÄCHST NUR EINEN TEIL UND SPÄTER DEN REST AUSFÜLLEN KANN?
Nein, das ist nicht möglich. Das E-DV-Teilnahmeformular wird ausgefüllt und direkt danach übermittelt. Weil das Formular aus zwei Teilen besteht und wegen möglicher Netzwerkstörungen und –verzögerungen ist das E-DV-System jedoch so ausgelegt, dass sechzig (60) Minuten zwischen dem Herunterladen des Formulars und dem Eingang des Formulars auf der E-DV-Website nach der Online-Übermittelung vergehen können. Vergehen mehr als 60 Minuten bis zum Eingang des elektronischen Antrags werden die bisher eingegebenen Informationen gelöscht. Damit wird die Möglichkeit ausgeschlossen, dass ein vollständiger Eintrag aus Versehen als Duplikat eines vorherigen Teileintrags angesehen wird. Angenommen, ein Bewerber mit Frau und Kind übermittelt das ausgefüllte E-DV-Antragsformular Teil I und erhält dann Formular Teil II, sendet aber Teil II erst etwas später, weil er die Datei mit dem Foto des Kindes suchen muss. Wenn der Teilnehmer das ausgefüllte Formular Teil II übermittelt und es innerhalb von sechzig (60) Minuten auf der E-DV-Website eingeht, gibt es kein Problem, aber wenn Formular Teil II erst nach sechzig (60) Minuten eingeht, wird der Teilnehmer informiert, dass er die gesamte Eingabe wiederholen muss. In der Anleitung zu DV-2006 wird klar und ausführlich erläutert, welche Informationen zum Ausfüllen des Formulars benötigt werden. So können Sie sich gut vorbereiten und sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Informationen zur Verfügung haben, bevor Sie anfangen, das Formular online auszufüllen.
27. WENN DIE EINGEREICHTEN DIGITALEN BILDER DIE ANFORDERUNGEN NICHT ERFÜLLEN, SIEHT DAS VERFAHREN VOR, DASS DAS SYSTEM DAS E-DV-TEILNAHMEFORMULAR AUTOMATISCH ABWEIST UND DEN ABSENDER INFORMIERT. HEISST DAS, ICH KANN MEINE EINGABE WIEDERHOLEN?
Ja, die Eingabe kann wiederholt werden. Da die Eingabe automatisch abgewiesen wurde, wird sie nicht als zur E-DV-Website übermittelt angesehen. Sie zählt nicht als übermittelte E-DV-Eingabe, und es wird keine Eingangsbestätigung gesendet. Sollte es Probleme mit dem gesendeten digitalen Foto geben, weil es nicht den Anforderungen entspricht, wird es automatisch von der E-DV-Website abgewiesen. Aufgrund des Wesens des Internets kann man nicht vorhersagen, wie lange die Nachricht über die Abweisung benötigt, um den Absender zu erreichen. Wenn der Teilnehmer das Problem lösen kann und Formular Teil I oder II innerhalb von sechzig (60) Minuten erneut sendet, gibt es kein Problem. Ansonsten muss der Eingabeprozess von Neuem begonnen werden. Ein Teilnehmer kann einen Antrag so oft wie nötig eingeben, bis ein vollständiger Antrag eingegangen und eine Empfangsbestätigung gesendet worden ist.
28. WIRD DIE ELEKTRONISCHE EMPFANGSBESTÄTIGUNG ÜBER DEN EINGANG DES AUSGEFÜLLTEN E-DV-TEILNAHMEFORMULARS IM ONLINE-SYSTEM AUTOMATISCH NACH DER EINGABE GESENDET?
Die Antwort der E-DV-Website mit der Empfangsbestätigung für ein angenommenes E-DV-Teilnahmeformular wird von der E-DV-Website unverzüglich gesendet; wie lange die Antwort benötigt, um den Absender zu erreichen, ist aufgrund des Wesens des Internets nicht vorherzusagen. Wenn mehrere Minuten seit dem Drücken der "Senden"-Taste vergangen sind, kann man die "Senden"-Taste gerne ein zweites Mal drücken. Es stört das E-DV-System nicht, wenn die "Senden"-Taste ein zweites mal gedrückt wird, weil keine Empfangsbestätigung gesendet wurde. Ein Teilnehmer kann einen Antrag so oft wie nötig eingeben, bis ein vollständiger Antrag eingegangen und eine Empfangsbestätigung gesendet worden ist.
LISTE DER LÄNDER, DEREN STAATSANGEHÖRIGE TEILNAHMEBERECHTIGT SIND, NACH REGIONEN
Es folgt eine Liste mit Ländern, deren Staatsangehörige innerhalb der jeweiligen geografischen Regionen BERECHTIGT sind, am Diversity Program teilzunehmen. Die Bestimmung der Länder jeder Region beruht auf vom Geografen des Außenministeriums zur Verfügung gestellten Informationen. Länder, deren Staatsangehörige sich nicht für das DV-2006-Programm qualifizieren, wurden nach der Formel in Paragraf 203 (c) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom Büro für Staatsangehörigeschafts- und Einwanderungsangelegenheiten bestimmt. Abhängige Gebiete im Ausland fallen unter die Region des regierenden Landes. Die Länder, deren Staatsangehörige sich NICHT für das Diversity Program qualifizieren (weil dies die Länder sind, aus denen die meisten Einwanderungen aus Familienzusammenführungs- und Beschäftigungsgründen stattfinden oder aus denen eine große Zahl von Personen in die Vereinigten Staaten auswandern) sind hinter den jeweiligen regionalen Listen erwähnt.
AFRIKA Ägypten, Äquatorialguinea, Äthiopien, Algerien, Angola, Benin, Botswana, Burkina Faso, Burundi, Cote D'Ivoire (Elfenbeinküste), Dschibuti, Eritrea, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kap Verde, Kenia, Komoren, Kongo, Kongo - Demokratische Republik, Lesotho, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mauritius, Marokko, Mosambik, Namibia, Niger, Nigeria, Ruanda, Sao Tomé und Principe, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Somalia, Südafrika, Sudan, Swasiland, Tansania, Togo, Tschad, Tunesien, Uganda, Sambia, Simbabwe, Zentralafrikanische Republik
ASIEN Afghanistan, Bahrein, Bangladesch, Bhutan, Brunei, Burma, Hongkong - Sonderverwaltungsregion, Indonesien, Iran, Irak, Israel, Japan, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Katar, Kuwait, Laos, Libanon, Macau - Sonderverwaltungsregion, Malaysia, Malediven, Mongolei, Nepal, Nordkorea, Oman, Osttimor, Saudi-Arabien, Singapur, Sri Lanka, Syrien, Taiwan, Thailand, Vereinigte Arabische Emirate
Staatsangehörige der folgenden asiatischen Länder sind nicht teilnahmeberechtigt für das diesjährige Diversity Program: (China [auf dem Festland Geborene], Indien, Pakistan, Südkorea, Philippinen und Vietnam.) Die Sonderverwaltungsregion Hongkong und Taiwan sind teilnahmeberechtigt und oben angeführt. Die Sonderverwaltungsregion Macau ist ebenfalls teilnahmeberechtigt und oben angeführt.
EUROPA Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark (einschließlich seiner teilautonomen und abhängigen Gebiete im Ausland), Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich seiner teilautonomen und abhängigen Gebiete im Ausland), Georgien, Griechenland, Island, Irland, Italien, Kasachstan, Kirgisistan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Mazedonien - ehemalige jugoslawische Republik, Malta, Moldau Republik, Monaco, Niederlande (einschließlich seiner teilautonomen und abhängigen Gebiete im Ausland), Nordirland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal (einschließlich seiner teilautonomen und abhängigen Gebiete im Ausland), Rumänien, San Marino, Serbien und Montenegro, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tadschikistan, Tschechische Republik, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Vatikanstadt, Zypern
Staatsangehörige der folgenden europäischen Länder sind nicht teilnahmeberechtigt für das diesjährige Diversity Program: Großbritannien und Russland. Zu Großbritannien (Vereinigtes Königreich) zählen die folgenden abhängigen Gebiete: Anguilla, Bermudas, Britische Jungferninseln, Kaimaninseln, Falklandinseln, Gibraltar, Montserrat, Pitcairn, St. Helena, Turks- und Kaikos-Inseln. Anmerkung: Nordirland wird nur für die Zwecke des Diversity Program getrennt aufgeführt, Nordirland ist teilnahmeberechtigt und ist unter den qualifizierten Regionen aufgelistet.
NORDAMERIKA Die Bahamas
In Nordamerika sind die Staatsangehörige Kanadas und Mexikos nicht teilnahmeberechtigt für das diesjährige Diversity Program.
OZEANIEN Australien (einschließlich teilautonomer und abhängiger Gebiete im Ausland), Fidschi, Kiribati, Marshallinseln, Mikronesien - Föderierte Staaten von Nauru, Neuseeland (einschließlich teilautonomer und abhängiger Gebiete im Ausland), Palau, Papua-Neuguinea, Solomoninseln, Tonga, Tuvalu, Vanuatu, Samoa
SÜDAMERIKA, ZENTRALAMERIKA UND DIE KARIBIK Antigua und Barbuda, Argentinien, Barbados, Belize, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Dominica, Ecuador, Grenada, Guatemala, Guyana, Honduras, Kuba, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Saint Kitts and Nevis, Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad and Tobago, Uruguay, Venezuela
Länder in dieser Region, deren Staatsangehörige nicht teilnahmeberechtigt für das diesjährige Diversity Program sind: Dominikanische Republik, El Salvador, Haiti, Jamaika, Kolumbien und Mexiko.
Herausgegeben am 29. September 2004. Alle Angaben ohne Gewähr!
|